Häufige Fragen und ihre Antworten

Was muss ich tun, wenn ich mich um einen Garten bewerben möchte?

Zuerst müssen Sie einen Antrag zur Aufnahme in den KGV „Sonnige Höhe“ e.V. stellen. Dieser ist für Sie als Download hier verfügbar: Dokumente

Den Antrag geben Sie bitte unterschrieben an den Vorstand zurück. Eine Mitgliedschaft in unserem Kleingärtnerverein ist für die Begründung eines Pachtverhältnisses zwingend erforderlich.

Was muss ich tun, wenn ich eine neue Laube oder ähnliches bauen möchte?

Zunächst müssen Sie einen Bauantrag beim Vorstand des KGV „Sonnige Höhe“ e.V. stellen und eine Skizze des Vorhabens beifügen. Dieser ist für Sie als Download hier verfügbar: Dokumente

Gemäß RKO darf im Kleingarten nur eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz auf einem Streifen- oder Säulenfundament gebaut werden. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Der Grenzabstand zur Nachbarparzelle muss 1,5 m, zum nächsten Gebäude 2,5 m und zur Außengrenze 3 m betragen.

Der Vorstand bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn ggf. an den Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner weiter. Erst nach Rückerhalt Ihres Antrages darf mit dem Bau begonnen werden. Der Antrag muss in 3-facher Ausfertigung eingereicht werden.

Ist bei Errichtung/Aufstellen eines Gewächshauses ein Antrag erforderlich?

Gemäß RKO dürfen ein freistehendes Kleingewächshaus und Frühbeetkästen nach Zustimmung des Vorstandes errichtet werden. Folienzelte sind der Größe des Gartens anzupassen. Das Gewächshaus darf eine max. Fläche von 12 m² nicht überschreiten, die Höhe ist auf max. 2,50 m begrenzt. Ein Grenzabstand von min. 1 m ist einzuhalten, die Nachbarparzelle darf nicht beeinträchtigt werden. Bei zweckfremder Nutzung ist das Gewächshaus zu entfernen.

Sie müssen rechtzeitig vor Baubeginn ein Antrag auf Zustimmung zur Baumaßnahme an den Vorstand des KGV „Sonnige Höhe“ e.V. in 2-facher Ausfertigung stellen.

Was muss ich tun, wenn ich meine Gartenlaube versichern möchte?

Über den Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e.V. wird eine Versicherung für Gartenlauben angeboten, die sehr preisgünstig ist. Die Grundversicherungssummen liegen bei 5.000 Euro für Gebäude und bei 2.000 Euro für das Inventar in der Laube. Selbstverständlich ist auch eine Höherversicherung ihrer Laube oder des Inventars möglich.

Der Versicherungsbeitrag, ab 34,00 Euro pro Jahr, wird über die Jahresrechnung des KGV „Sonnige Höhe“ e.V. abgerechnet.

Wenn Sie eine Laubenversicherung möchten, reichen Sie das Antragsformular beim Vorstand ein. Dieses ist für Sie als Download hier verfügbar: Dokumente

Wie teile ich dem Verein Veränderungen meiner persönlichen Daten mit?

Grundsätzlich müssen alle Veränderungen in Textform beim Vorstand des KGV „Sonnige Höhe“ e.V. angezeigt werden.

Es genügt ein formloses Schreiben, per Post oder E-Mail, indem Sie uns die Veränderung mitteilen. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular: Nachricht senden

Was muss ich tun, wenn ich meinen Garten kündigen möchte?

Sie müssen in Textform dem Vorstand des KGV „Sonnige Höhe“ e.V. mitteilen, dass Sie ihren Garten bzw. auch die Vereinsmitgliedschaft kündigen möchten. Sie können aber auch gern unser vorgefertigtes Dokument verwenden. Dieses ist für Sie als Download hier verfügbar: Dokumente

Ihre Kündigung können Sie beim Vorstand abgeben, entweder durch Einwurf in den Vereinsbriefkasten am Eingang Frühlichtweg, direkt in einer der Sprechstunden des Vorstandes oder einfach per E-Mail an: info@sonnigehoehe.de

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September beim Vorstand eingegangen sein muss, damit sie fristgerecht zum Jahresende des laufenden Jahres wirksam wird.

Falls Sie sich mit einem Nachfolge-Interessenten geeinigt haben, so benötigen wir ein von beiden Vertragsparteien (alter und neuer Pächter) unterschriebenes Exemplar des Kaufvertrages. Dieser ist für Sie als Download hier verfügbar: Dokumente

Achtung: Bitte beachten Sie, dass der Nachfolger erst Mitglied im Verein werden muss, um eine Parzelle übernehmen zu können. Über die Aufnahme entscheidet ausschließlich der Vorstand. Übergeben Sie zu ihrer eigenen Sicherheit keine Parzelle ohne Zustimmung des Vorstandes.